Wohnen bei uns
Genossenschaftliches Wohnen bedeutet, mehr als nur eine Wohnung zu haben – es bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Als Mitglied der Vereinigte Filderbaugenossenschaft eG wohnen Sie langfristig, sicher und zu fairen Konditionen. Unser vielfältiger Wohnungsbestand bietet passenden Wohnraum für unterschiedliche Lebensphasen und Bedürfnisse. Gleichzeitig investieren wir kontinuierlich in unsere Gebäude und Wohnungen, um Wohnqualität und Wert nachhaltig zu erhalten. So verbinden wir die bewährte Idee der Genossenschaft mit zeitgemäßem Wohnen und einer verlässlichen Perspektive für die Zukunft.
Wohnen bei Genossenschaften ist eine Idee mit viel Tradition, aber auch heute noch ein Modell für die Zukunft.
Dauernutzungsrecht
Kein Eigenbedarfsrisiko – Sie entscheiden selbst, wie lange die Wohnung Ihr Zuhause bleibt.
Keine Kaution oder Provision
Der Einzug ist unkompliziert – ohne Mietkaution oder Maklerprovision.
Mitbestimmung & Gemeinschaft
Als Mitglied gestalten Sie die Geschäftspolitik aktiv auf der jährlichen Mitgliederversammlung mit.
Attraktive Dividende
Auf Ihre Geschäftsguthaben wird i.d.R. eine Dividende als attraktive Verzinsung gewährt.
Warum Filderbau?
Lebenslanges Wohnrecht
Ihr Wohnrecht ist dauerhaft gesichert – unabhängig von Eigentümerwechseln oder Eigenbedarfskündigungen.
Wohnungstausch bei Familienzuwachs
Wächst Ihre Familie, helfen wir Ihnen unkompliziert beim Wechsel in eine passende, größere Wohnung.
Besserer BGB-Schutz
Genossen genießen in puncto Wohnen einen besseren rechtlichen Schutz gegenüber den Regeln des BGB.
Sicheres Wohnen
Keine Spekulation, keine kurzfristigen Verkäufe – Ihre Wohnung bleibt stabil und verlässlich.
Günstige Mietpreise
Faires Preis-Leistungs-Verhältnis ohne Gewinnmaximierung – Ihre Miete bleibt erschwinglich.
Mitbestimmung
Auf der jährlichen Mitgliederversammlung nehmen Sie direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik.
Mitgliedschaft und Anteile
Die Genossenschaft und ihre Mitglieder
Da die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ausschließlich an Mitglieder erfolgt, ist vor deren Anmietung der Beitritt in die Genossenschaft erforderlich. Die Höhe der Genossenschaftsanteile ist in der Satzung geregelt.
Zur Zeit beträgt ein Geschäftsanteil 160,00 EUR. Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, mindestens 1 Anteil zu zeichnen. Neben dem in §16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung aufgeführten Anteil sind bei Überlassung von Wohnraum, Garage oder Geschäftsraum weitere Pflichtanteile zu übernehmen.
| Wohnungsgröße | Pflichtanteile |
|---|---|
| 1-Zimmerwohnung | weitere 3 Anteile |
| 2-Zimmerwohnung | weitere 5 Anteile |
| 3-Zimmerwohnung | weitere 7 Anteile |
| 4-Zimmerwohnung | weitere 9 Anteile |
| 5 (oder Mehr-) Zimmerwohnung | weitere 11 Anteile |
| Garage / TG-Einstellplatz | weitere 3 Anteile |
Vorteile einer Mitgliedschaft
- Mitbestimmung auf der Mitgliederversammlung
- Sicheres Wohnen ohne Eigenbedarfskündigung
- Lebenslanges Wohnrecht
- Günstige, stabile Mietpreise
- Besserer Schutz gegenüber den Regeln des BGB
- Wohnungstausch bei Familienzuwachs
- Attraktive Dividende auf Geschäftsguthaben
- Keine Mietkaution oder Provision
Mitgliedschaft beginnt einfach
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich.
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| Satzung 2025 | Sonstiges | 299 KB | Herunterladen |